Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsabschluss

Der Vertrag kommt mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung und der Annahme durch den Veranstalter (Liebgard Wessiak, siehe Impressum von waldselig.com) zustande. Die Anmeldungen werden in zeitlicher Reihenfolge bearbeitet.

Die Teilnahme an Veranstaltungen gilt ebenfalls als Anmeldung. Sie verpflichtet zur Zahlung des Entgelts.

Leistungsumfang

Der Umfang der Leistungen, Beginn und Dauer der Veranstaltungen sind jeweils auf der Website von waldselig.com angegeben.

Anmeldeverfahren

Die Anmeldung muss über die Homepage waldselig.com oder per E-Mail erfolgen. Anmeldeschluss ist ein Tag vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung.

Die Anmeldung für einen Kursplatz ist verbindlich. Die Anmeldebestätigung erhalten Sie elektronisch per E-Mail. Erst mit der Anmeldebestätigung kommt ein Vertrag mit dem Veranstalter zustande.

Da die Teilnehmeranzahl für die Kurse begrenzt ist, werden Anmeldungen in der absteigenden Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

Sind die Plätze im gebuchten Kurs bei Anmeldung bereits voll belegt, erfolgt ein Eintrag auf die Warteliste. Eine Bestätigung auf einen Wartelistenplatz erhalten Sie per E-Mail. Sofern ein Kursplatz frei wird, erfolgt eine automatische Umbuchung von einem Wartelistenplatz in eine feste Buchung, dies wird durch eine Anmeldebestätigung per E-Mail bestätigt. Sollte ein Wartelistenplatz nicht mehr beansprucht werden, so ist dies schriftlich oder per E-Mail mitzuteilen.

Teilnahmeentgelt & Zahlungsmodalitäten

Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung wird ein Entgelt fällig. Die Übersendung der Zahlungsaufforderung mit Angabe des Zahlbetrags und der Bankverbindung zur Überweisung erfolgt per E-Mail unmittelbar nach Anmeldung. Die vollständige Kursgebühr ist bis spätestens 1 Woche vor Kursbeginn ohne Abzug zu begleichen.

Kann ein Teilnehmer durch eine kurzfristige Anmeldung die Kursgebühr nicht mehr innerhalb der vorbezeichneten Zeiträume begleichen, akzeptieren wir eine Barzahlung bei Kursantritt.

Rücktrittsrecht

Der Veranstalter kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, bei Ausfall eines Kursleiters oder anderer von ihm nicht zu vertretender Gründe, insbesondere auch bei drohenden Gefahren und/oder höherer Gewalt. In diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen erstattet. Weitergehende Ansprüche gegen den Veranstalter sind ausgeschlossen.

Der/die Teilnehmende kann durch schriftliche Erklärung zurücktreten, die spätestens drei Werktage vor dem Veranstaltungstermin beim Veranstalter eingegangen sein muss. Das Fernbleiben von einer Veranstaltung gilt nicht als Abmeldung. Bereits gezahlte Entgelte werden nur erstattet, wenn der Rücktritt fristgerecht erfolgt. Bei späterem Rücktritt wird das gesamte Entgelt fällig. Für nicht wahrgenommene Veranstaltungstermine wird kein Ersatz geleistet.

Bei Stornierungen bis 2 Wochen vor Kursbeginn werden 50 % der Kursgebühr einbehalten oder ist, je nach Sachlage zu entrichten, wenn noch keine Zahlung erfolgt ist. Die restliche Kursgebühr wird rückerstattet.

Bei Stornierungen bis 3 Tage vor Kursbeginn werden 75 % der Kursgebühr einbehalten oder ist, je nach Sachlage zu entrichten, wenn noch keine Zahlung erfolgt ist. Die restliche Kursgebühr wird rückerstattet.

Die volle Kursgebühr wird erhoben, wenn sich jemand weniger als 3 Werktage vor Kursbeginn abmeldet oder ohne Abmeldung vom Kurs fernbleibt.

Umbuchung

Eine Umbuchung ist nach Rücksprache mit dem Veranstalter möglich und stellt keinen Rücktritt dar. Voraussetzung ist, dass in dem anderen Kurs noch Plätze frei sind.

Haftung

Der/die Teilnehmende verpflichtet sich, den Anweisungen des Veranstalters und der von ihm eingesetzten Kursleitern stets Folge zu leisten.

Der Veranstalter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nur bei Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten. Der Schadensersatz für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch der Höhe nach auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt, der grundsätzlich den Betrag der Kursgebühr nicht überschreitet.

Die Beschränkung der Haftung gilt in gleichem Umfang für die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Veranstalters.

Für mangelhafte Lieferungen bzw. Leistungen von Dritte, die der Veranstalter für die Erbringung der Leistungen ggf. eingeschaltet hat, wird, soweit dies gesetzlich zulässig ist, keine Haftung übernommen, sofern dem Veranstalter nicht eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der Sorgfaltspflicht bei der Auswahl und Überwachung dieser Dritten nachgewiesen wird.

Der/die Teilnehmende bestätigt mit der Anmeldung zu Veranstaltungen, selbstverantwortlich zu handeln und den Veranstalter von sämtlichen Haftungsansprüchen freizustellen. Der/die Teilnehmende erkennt an, für seine körperliche und psychische Gesundheit in vollem Maße selbstverantwortlich zu sein und für eventuelle verursachte Schäden selbst aufzukommen.

Datenschutz

Der/die Teilnehmende ist damit einverstanden, dass personenbezogene Daten gespeichert und im Rahmen des Vertragsverhältnisses bearbeitet werden. Alle personenbezogenen Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Siehe dazu auch die Datenschutzrichtlinien auf der Website von waldselig.com

Gerichtsstand, Rechtswahl

Anwendbares Recht ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland. UN-Kaufrecht (CISG) sowie Kollisionsrecht finden keine Anwendung.

Ausschließlicher Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten ist Mühldorf am Inn.

Schlussbestimmungen

E-Mails gelten als zugestellt, wenn sie vom Adressatenmailserver angenommen worden sind. Verschlüsselung oder Signatur der Nachrichten und Daten erfolgt nur auf ausdrückliche schriftliche Abrede hin.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Die Vertragsparteien sind im Falle einer unwirksamen Bestimmung verpflichtet, über eine wirksame und zumutbare Ersatzregelung zu verhandeln, die dem von den Vertragsparteien mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt. 

 

Stand 23.03.2020